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Wärmepumpentarif: Lohnt sich ein eigener Zähler?

Am günstigsten ist Wärmepumpenstrom meist mit eigenem Zähler. Ohne zweiten Zähler gibt es stattdessen einen festen Rabatt aufs Netzentgelt. Der Rechner vergleicht die Wege mit Ihren Preisen, einschließlich Messentgelt und der Kosten für einen neuen Zählerschrank.

Stand: 17.10.2026. Preise: Marktcheck Wärmepumpenstromtarife der Verbraucherzentrale NRW (20.02.2026); Regeln: § 14a EnWG, Festlegung der Bundesnetzagentur.

kWh im Jahr – nicht bekannt? Der Stromverbrauchsrechner schätzt ihn.

Über den Haushaltszähler (Modul 1)

ct/kWh laut Rechnung. Marktcheck: günstigster Tarif ohne zweiten Zähler Ø 31,5 ct (26–39 ct) – vergleichen Sie mit einem ebenso aktuellen Wärmepumpentarif.
€ im Jahr (brutto), steht im Preisblatt Ihres Netzbetreibers (meist 106–210 €)

Eigener Zähler (Modul 2)

ct/kWh inkl. Modul-2-Rabatt (Ø 24 ct, 20–29 ct). Kommt der Rabatt erst mit der Rechnung, ziehen Sie ihn hier ab.
€ im Jahr (Ø 140 €)
Bei 4.500 kWh Wärmepumpenstrom im Jahr:
Eigener Zähler spart 28 € im Jahr

Der eigene Zähler mit Wärmepumpentarif lohnt sich bei Ihren Preisen ab rund 4.100 kWh im Jahr. Die Verbraucherzentrale nennt als Faustregel rund 4.000 kWh.

Stromkosten der Wärmepumpe im Jahr

Haushaltszähler, Modul 11.273 €
Eigener Zähler, Modul 21.245 €
Eigener Zähler, Modul 1 (Marktcheck-Durchschnitt 30 ct + 150 €, nicht änderbar)1.380 €

Haushaltszähler: Arbeitspreis × kWh minus Entlastung; den Grundpreis zahlen Sie ohnehin. Eigener Zähler: Arbeitspreis × kWh plus Grundpreis des Wärmepumpentarifs plus 25 € Messentgelt für den zweiten Zähler. Durchschnittspreise: Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW (02/2026).

Wärmepumpen-Stromtarif: die drei Wege im Vergleich

Seit 2024 gelten für neue Wärmepumpen über 4,2 kW die Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG): Der Netzbetreiber darf die Leistung bei Engpässen drosseln, dafür sinkt das Netzentgelt. Die Verbraucherzentrale NRW hat dazu im August 2025 47 Stromanbieter befragt – vor allem Grundversorger in NRW; 23 haben geantwortet:

WegArbeitspreisGrundpreisNetzentgelt-Rabatt
Über den Haushaltszähler, Modul 1Ø 31,5 ct (26–39 ct)Ø 200 € für Haushalt und Wärmepumpe zusammen – fällt ohnehin anØ 145 € im Jahr
Eigener Zähler, Modul 2Ø 24 ct (20–29 ct), Netzentgelt-Rabatt eingerechnet (nicht bei allen Anbietern – nachfragen)Ø 140 € (55 bis über 200 €), dazu oft das Messentgelt60 % weniger Netz-Arbeitspreis, kein Netz-Grundpreis
Eigener Zähler, Modul 1Ø rund 30 ctØ 150 €Ø 145 € im Jahr

Der eigene Zähler mit Modul 2 ist je kWh günstiger, kostet aber einen zusätzlichen Grundpreis. Je mehr Strom die Wärmepumpe braucht, desto eher lohnt er sich. Den eigenen Zähler mit Modul 1 zu kombinieren ist meist die teuerste Variante.

Ab wie viel Wärmepumpenstrom lohnt sich der eigene Zähler?

Jährliche Stromkosten der Wärmepumpe mit den Durchschnittspreisen und 25 € Messentgelt für den zweiten Zähler; positive Werte = Ersparnis durch den eigenen Zähler mit Modul 2:

WärmepumpenstromHaushaltszähler (Modul 1)eigener Zähler (Modul 2)Ersparnis (Zählerplatz vorhanden)Ersparnis (neuer Zählerschrank)
2.000 kWh485 €645 €−160 €−310 €
3.000 kWh800 €885 €−85 €−235 €
4.000 kWh1.115 €1.125 €−10 €−160 €
6.000 kWh1.745 €1.605 €+140 €−10 €
8.000 kWh2.375 €2.085 €+290 €+140 €

Mit vorhandenem Zählerplatz lohnt sich der eigene Zähler ab rund 4.100 kWh – passend zur Faustregel der Verbraucherzentrale von rund 4.000 kWh. Muss ein neuer Zählerschrank her, steigt die Schwelle auf rund 6.100 kWh (angenommen 1.500 € auf 10 Jahre verteilt). Laut Verbraucherzentrale NRW kann ein neuer Zählerschrank „mehrere 100 bis wenige 1.000 Euro“ kosten. Wie viel Strom Ihre Wärmepumpe braucht, schätzt der Wärmepumpen-Stromverbrauchsrechner.

Modul 1 oder Modul 2? Die Module nach § 14a EnWG

  • Modul 1 (Standard): fester Rabatt aufs Netzentgelt, berechnet als 80 € plus 3.750 kWh × Netz-Arbeitspreis × 0,2. Die Bundesnetzagentur nannte rund 110 bis 190 € im Jahr, der Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW im Schnitt 145 €. Wer nichts wählt, bekommt Modul 1.
  • Modul 2: 40 % des Netz-Arbeitspreises für den separat gemessenen Wärmepumpenstrom, kein Netz-Grundpreis. Voraussetzung ist ein eigener Zähler. Zwischen Modul 1 und 2 können Sie wechseln, aber nicht rückwirkend.
  • Modul 3: zusätzlich zu Modul 1 ein zeitvariables Netzentgelt mit drei Preisstufen, seit April 2025; nur mit intelligentem Messsystem.
  • Drosseln statt Sperren: Bei Engpässen darf der Netzbetreiber die Leistung reduzieren, aber mindestens 4,2 kW (bei Wärmepumpen über 11 kW 40 % der Leistung) bleiben immer verfügbar. Präventives Drosseln ist übergangsweise höchstens 24 Monate lang und bis zu zwei Stunden täglich erlaubt.
  • Ältere Wärmepumpen (vor 2024): Die bisherige Netzentgelt-Ermäßigung gilt längstens bis 31.12.2028. Ein freiwilliger Wechsel in die neue Regelung ist möglich, zurück geht es nicht.

Was der zweite Zähler kostet

  • Zählerplatz: Ist im Zählerschrank kein Platz, braucht es einen neuen – laut Verbraucherzentrale NRW „mehrere 100 bis wenige 1.000 Euro“.
  • Messentgelt: Der zusätzliche Zähler kostet als moderne Messeinrichtung höchstens 25 € im Jahr (§ 32 MsbG) – oft extra zum Grundpreis des Tarifs; der Rechner setzt 25 € an. Das intelligente Messsystem mit Steuerbox für die § 14a-Steuerung (höchstens 50 € plus bis zu 50 €, § 30 MsbG) brauchen Sie mit und ohne zweiten Zähler. Mehr dazu unter Smart Meter: Pflicht und Kosten.
  • Grundpreis des Tarifs: im Marktcheck Ø 140 € im Jahr, zwischen 55 und über 200 €.
  • Konzessionsabgabe: Für separat gemessenen Wärmepumpenstrom gilt oft nur 0,11 ct/kWh (teils 0,61 ct) statt 1,32 bis 2,39 ct wie beim Haushaltsstrom (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung). Das ist einer der Gründe für den niedrigeren Arbeitspreis – der Betrag steckt bereits im Preis, beantragen müssen Sie nichts.

Wie sich der Wärmepumpentarif auf die Gesamtkosten gegenüber einer Gasheizung auswirkt, rechnet der Wärmepumpen-Rechner. Eine Alternative für flexible Verbraucher ist der dynamische Stromtarif.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Wärmepumpentarif?

Meist ab rund 4.000 kWh Wärmepumpenstrom im Jahr (Verbraucherzentrale). Mit den Durchschnittspreisen aus dem Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW und 25 € Messentgelt für den zweiten Zähler liegt die Schwelle bei rund 4.100 kWh, wenn der Platz für einen zweiten Zähler schon da ist; muss ein neuer Zählerschrank her (angenommen 1.500 €, verteilt auf 10 Jahre), bei rund 6.100 kWh.

Was ist der Unterschied zwischen Modul 1 und Modul 2?

Beides sind Netzentgelt-Rabatte für steuerbare Wärmepumpen nach § 14a EnWG. Modul 1 ist ein fester Betrag im Jahr (80 € plus eine Stabilitätsprämie, zusammen meist 106 bis 210 €) – auch ohne zweiten Zähler. Bei Modul 2 zahlen Sie für den Strom der Wärmepumpe nur 40 % des Netzentgelts je kWh und keinen Netz-Grundpreis – dafür braucht die Wärmepumpe einen eigenen Zähler. Wer nichts wählt, bekommt Modul 1.

Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe abschalten?

Abschalten nicht mehr, nur drosseln: Bei Geräten seit 2024 darf der Netzbetreiber den Strombezug bei Engpässen vorübergehend reduzieren, aber mindestens 4,2 kW (bei Wärmepumpen über 11 kW 40 % der Leistung) müssen immer zur Verfügung stehen (Bundesnetzagentur). Die früheren Sperrzeiten, in denen Netzbetreiber Wärmepumpen stundenweise ganz abschalten konnten, gelten nur noch für ältere Anlagen mit alten Verträgen.

Soll ich mit meiner alten Wärmepumpe in die neue Regelung wechseln?

In der Regel nicht. Wurde für Ihre Wärmepumpe schon vor 2024 ein reduziertes Netzentgelt abgerechnet (eigener Zähler, Sperrzeiten), bleibt diese Ermäßigung längstens bis 31.12.2028 erhalten; Bestandstarife kosten im Schnitt rund 25 ct/kWh plus 145 € Grundpreis. Die Verbraucherzentrale NRW rät in der Regel von einem freiwilligen Wechsel ab – zurück geht es danach nicht.

Kann ich für die Wärmepumpe einen dynamischen Stromtarif nutzen?

Ja, mit einem intelligenten Messsystem. Der dynamische Tarif macht den Energiepreis stündlich oder viertelstündlich variabel, Modul 3 nach § 14a das Netzentgelt – Modul 3 gibt es aber nur zusammen mit Modul 1, nicht mit Modul 2. Ob sich das rechnet, zeigt unser Rechner für dynamische Stromtarife.

Quellen

  • Verbraucherzentrale NRW: Marktcheck Wärmepumpenstromtarife (20.02.2026; 23 Anbieter, Preise 08–09/2025); Verbraucherzentrale: Wärmepumpenstrom (Stand 18.05.2026)
  • Bundesnetzagentur: Festlegung BK8-22/010-A (Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen) und Informationsseiten zu § 14a EnWG
  • Messstellenbetriebsgesetz §§ 30, 32; Konzessionsabgabenverordnung § 2
  • Zählerschrank: keine amtliche Preisstatistik – voreingestellt 1.500 € (Spanne 300 € bis 2.500 €, Annahme)