Luft-Luft-Wärmepumpe: Kosten über 20 Jahre
Berlin, Kosten über 20 Jahre ohne Förderung (Anschaffung plus Betrieb), Luft-Luft mit Jahresarbeitszahl 2,5 / 3,0 / 3,5:
| Beispiel | Luft-Luft | Luft-Wasser | neue Gasheizung |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus, 15.000 kWh Gas, 3 Personen | 59.100 € / 54.600 € / 51.400 € | 59.900 € | 65.600 € |
| Wohnung, 7.000 kWh Gas, 2 Personen | 33.300 € / 31.400 € / 30.000 € | 50.300 € | 36.500 € |
In der Wohnung ist die Luft-Luft-Wärmepumpe über 20 Jahre am günstigsten – auch bei einer Jahresarbeitszahl von nur 2,5. Sie kostet in der Anschaffung nur wenig mehr als eine neue Gasheizung (9.000 € gegenüber 7.500 €). Im ersten Jahr ist sie im Betrieb noch teurer als Gas – mit heutigen Preisen erst ab einer Jahresarbeitszahl von rund 3,9 günstiger –, aber Gas wird mit steigendem CO₂-Preis und der Bio-Quote für neue Gasheizungen ab 2029 Jahr für Jahr teurer. Ihr Vorsprung hängt also an dieser Preisentwicklung. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist in der Wohnung nur ein Vergleichswert (34.900 € ist der Median für Einfamilienhäuser laut Verbraucherzentrale) – in Etagenwohnungen ist sie oft gar nicht umsetzbar.
Im Einfamilienhaus ist die Luft-Luft-Wärmepumpe ohne Förderung je nach Jahresarbeitszahl 900 € bis 8.500 € günstiger als die Luft-Wasser-Wärmepumpe; mit 30 % Förderung für beide kommt die Luft-Luft-Anlage auf 50.100 €, die Luft-Wasser-Wärmepumpe auf 51.500 €(gefördert werden höchstens 28.000 € Kosten). Die neue Gasheizung ist hier am teuersten.
Im laufenden Betrieb ist die Luft-Luft-Wärmepumpe dagegen teurer als die Luft-Wasser-Wärmepumpe: Sie läuft meist mit normalem Haushaltsstrom statt Wärmepumpentarif, und das Warmwasser kommt aus einem Durchlauferhitzer ohne Wärmepumpen-Effizienz. Mit heutigen Preisen ist sie im Einfamilienhaus erst ab einer Jahresarbeitszahl von rund 3,0 im Betrieb günstiger als Gas (Warmwasser per Durchlauferhitzer und Wartung eingerechnet).
Effizienz: SCOP, Energielabel und Jahresarbeitszahl
Das Energielabel zeigt den SCOP (saisonale Leistungszahl) im mittleren Klima: A+++ ab 5,1, A++ ab 4,6, A+ ab 4,0. Im Alltag liegt die Jahresarbeitszahl laut co2online meist zwischen 2,5 und 3,5 – also unter dem Etikett und im Mittel unter dem Wert, den Luft-Wasser-Wärmepumpen im Fraunhofer-Feldtest erreichen (3,4). Eine Feldmessung für Luft-Luft-Wärmepumpen in Deutschland gibt es nicht. Für die Förderung muss die Kombination aus Außen- und Innengeräten A++ oder A+++ erreichen.
Für wen eignet sich eine Luft-Luft-Wärmepumpe?
- Gut: Neubauten und Passivhäuser mit geringem Wärmebedarf (co2online), Wohnungen ohne Heizwasser-System, etwa mit Nachtspeicher- oder anderer Elektroheizung.
- Bedingt: sanierte und teilsanierte Altbauten, als Ergänzung zur bestehenden Heizung (dann meist ohne Förderung, weil die 65-%-Bedingung nicht erfüllt ist) und wenn im Sommer gekühlt werden soll; Wohnungen mit Gasetagenheizung, wenn keine andere erneuerbare Lösung möglich ist.
- Weniger gut: unsanierte Altbauten. Die Wärme kommt nur in Räume mit Innengerät; an ein Außengerät lassen sich bei den meisten Modellen höchstens etwa fünf Innengeräte anschließen.
- Warmwasser: braucht ein eigenes System, etwa einen Durchlauferhitzer oder eine Warmwasser-Wärmepumpe – das erhöht den Stromverbrauch zum Teil deutlich.
- Komfort: Der Luftstrom kann als störend empfunden werden und Staub aufwirbeln; auf Geräusche von Innen- und Außengerät achten (Verbraucherzentrale).
Förderung, Kältemittel und Recht
- Förderung (BEG EM): 30 % Grundförderung, ab dem 1. Quartal 2027 15 % plus 15 Punkte für EU-Geräte; dazu Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus wie bei anderen Wärmepumpen. Bedingungen: Effizienz A++/A+++ (bis 12 kW Heizleistung ηs ≥ 181 %), Außengerät auf der BAFA-Liste, versorgte Räume danach zu mindestens 65 % erneuerbar beheizt; außerdem raumweise Heizlastberechnung (DIN EN 12831), Wärmemengenmessung und digitale Schnittstelle zur Netzsteuerung. Ab 2028 nur noch natürliche Kältemittel. Ab dem 1. Quartal 2027 keine Förderung, wenn bereits eine seit 2008 betriebene erneuerbare Heizung oder ein Wärmenetz-Anschluss vorhanden ist. Alles zur Antragstellung: Wärmepumpe Förderung 2026.
- F-Gase-Verordnung: Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 kW mit Kältemitteln ab Treibhauspotenzial 150 (z. B. R32) dürfen ab 2029 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, mit fluorierten Kältemitteln überhaupt ab 2035. Für Monoblock- und steckerfertige Geräte bis 12 kW gilt die Grenze 150 schon ab 2027, ab 2032 sind fluorierte Gase dort ganz ausgeschlossen. Ausnahmen, wenn Sicherheitsanforderungen am Standort es erfordern. Restbestände dürfen verkauft, installierte Geräte weiterbetrieben werden.
- Heizungsgesetz: Eine Wärmepumpe ist nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz eine zulässige Heizung (§ 42 Abs. 2); Luft-Luft-Wärmepumpen sind ausdrücklich von der Betriebsprüfungspflicht ausgenommen (§ 60a; sie gilt ohnehin erst ab sechs Wohnungen). Mehr unter Heizungsgesetz 2026.
- Lärm: Für das Außengerät gelten die Richtwerte der TA Lärm – im allgemeinen Wohngebiet 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts, gemessen 0,5 m vor dem geöffneten Fenster des Nachbarn, im reinen Wohngebiet 50 und 35 dB(A).
- Mieter und Eigentümer: Mieter brauchen die Erlaubnis des Vermieters, in der Eigentümergemeinschaft ist ein Gestattungsbeschluss nötig (§ 20 WEG). Installation nur durch einen Fachbetrieb mit Sachkundenachweis.
- Strom: Ein einzelnes Split-Gerät liegt meist unter 4,2 kW Anschlussleistung und fällt damit nicht unter § 14a EnWG; bei mehreren Geräten werden Klimaanlagen bzw. Wärmepumpen zusammengezählt. Ob Ihr Anbieter einen günstigeren Tarif anbietet, klären Sie direkt – siehe Wärmepumpentarif.
Häufige Fragen
Was ist eine Luft-Luft-Wärmepumpe?
Technisch eine Split-Klimaanlage, die auch heizen kann (Verbraucherzentrale): Ein Außengerät holt Wärme aus der Außenluft, Innengeräte an der Wand geben sie direkt an die Raumluft ab – ohne Heizkörper und ohne Heizwasser. Im Sommer können die Geräte kühlen. Warmwasser liefern sie nicht.
Was kostet eine Luft-Luft-Wärmepumpe?
Laut co2online für ein Einfamilienhaus mit 130 m² (ein Außengerät, fünf Innengeräte) rund 12.000 bis 17.500 € inklusive Installation, für eine Wohnung mit 70 m² (drei Innengeräte) rund 7.500 bis 10.500 €. Einzelne Split-Geräte gibt es ab etwa 1.000 bis 2.000 € inklusive Montage. Wartung: etwa 200 € im Jahr.
Wird eine Luft-Luft-Wärmepumpe gefördert?
Ja, mit 30 % Grundförderung (ab dem 1. Quartal 2027 15 % plus 15 Punkte für Geräte aus der EU), wenn Außen- und Innengeräte zusammen die Effizienzklasse A++ oder A+++ erreichen, das Außengerät auf der BAFA-Liste steht und die versorgten Räume danach zu mindestens 65 % erneuerbar beheizt werden. Außerdem verlangt die Förderung eine raumweise Heizlastberechnung, eine Messung der erzeugten Wärme und eine digitale Schnittstelle zur Netzsteuerung; Wärmepumpen, die Raumluft als Wärmequelle nutzen, sind ausgeschlossen. Ab dem 1. Quartal 2027 gibt es keine Förderung mehr, wenn das Haus schon eine seit 2008 betriebene erneuerbare Heizung hat oder an ein Wärmenetz angeschlossen ist. Ab dem 01.01.2028 werden nur noch Geräte mit natürlichem Kältemittel gefördert. Für einzelne Geräte lohnt sich der Aufwand laut co2online meist nicht.
Darf ich nach 2027 noch eine Split-Klimaanlage kaufen?
Ja. Nach der EU-F-Gase-Verordnung dürfen Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 kW mit Kältemitteln, deren Treibhauspotenzial 150 oder mehr beträgt, erst ab dem 01.01.2029 nicht mehr in Verkehr gebracht werden – das betrifft das heute verbreitete R32 (Treibhauspotenzial 675). Ab 2035 sind fluorierte Kältemittel in diesen Geräten ganz ausgeschlossen. Für steckerfertige und Monoblock-Geräte bis 12 kW gilt die Grenze von 150 schon ab 2027, ab 2032 dürfen sie keine fluorierten Gase mehr enthalten. Ausnahmen gibt es, wenn Sicherheitsanforderungen am Standort es erfordern. Geräte, die schon im Handel sind, dürfen noch verkauft werden, installierte Anlagen weiterlaufen.
Brauche ich als Mieter eine Erlaubnis?
Ja. Weil die Montage dauerhaft in die Bausubstanz eingreift, brauchen Mieter die Erlaubnis des Vermieters (Verbraucherzentrale) – einen Anspruch darauf wie beim Balkonkraftwerk gibt es nicht. In Eigentümergemeinschaften braucht es einen Gestattungsbeschluss (§ 20 WEG) – auch hier ohne gesetzlichen Anspruch. Split-Geräte darf nur ein Fachbetrieb mit Sachkundenachweis installieren.
Annahmen und Quellen
- Kosten und Jahresarbeitszahl: co2online, Luft-Luft-Wärmepumpe (Stand 23.09.2026) – Spannen, keine amtliche Statistik; Jahresarbeitszahl ohne Feldtest (Annahme 3,0)
- Bewertung: Verbraucherzentrale (Klimaanlage installieren, Stand 04.08.2026; Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, 08/2025)
- Förderung: Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026 mit Nr. 5.3, 8.3.1, 8.3.3 und Technischen Mindestanforderungen 3.1, 3.4; BAFA Technische FAQ 8.17–8.21
- F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573, Anhang I und IV; Energielabel nach Verordnung (EU) 626/2011; TA Lärm Nr. 6.1 und A.1.3; Gebäudemodernisierungsgesetz §§ 42, 60a; BGB § 554; WEG § 20
- Vergleich: Luft-Wasser-Wärmepumpe stündlich simuliert (PVGIS-Temperaturen Berlin, Heizkörper), Anschaffung 34.898 € (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Median); Gas-Brennwertkessel 7.500 €, Gaspreis 11,9 ct/kWh (BDEW), CO₂-Preis mittleres Szenario und Bio-Quote wie im Wärmepumpen-Rechner; Strom- und Gaspreise sonst konstant; Warmwasser 700 kWh je Person. Nicht eingerechnet: ein Durchlauferhitzer, falls noch keiner vorhanden ist (Anschaffung und ggf. Starkstromanschluss), und ein Restwert der Geräte nach 20 Jahren