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Sanierungsfahrplan (iSFP): Lohnt sich das?

Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, welche Maßnahmen an Ihrem Haus in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Das BAFA zahlt die Hälfte des Honorars (höchstens 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus), und bei großen Sanierungen bringt der iSFP-Bonus mehr Zuschuss. Für Anträge seit dem 21. Juli 2026 aber nur noch auf Kosten über der normalen Höchstgrenze – der Rechner zeigt, ob sich das für Sie rechnet.

Stand: 17.10.2026. Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026 (gilt für Anträge seit 21.07.2026), BAFA-Programm Energieberatung für Wohngebäude.

nach der Sanierung; betrifft die Maßnahme nur einzelne Wohnungen, zählen nur diese
€ brutto laut Angebot des Energieberaters

Geplante Sanierung je Kalenderjahr

Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung (nur bis fünf Wohnungen) – € brutto. Nicht hierher gehört der Heizungstausch: Für ihn gibt es keinen iSFP-Bonus.

Der Sanierungsfahrplan bringt Ihnen:
3.850 € mehr Förderung

Mehr Zuschuss durch den iSFP-Bonus: 5.000 €; Ihr Anteil am Honorar nach BAFA-Zuschuss: 1.150 €. Er lohnt sich ab rund 36.000 € Sanierungskosten in einem Jahr. Unabhängig vom Geld: Der Fahrplan zeigt, in welcher Reihenfolge die Maßnahmen sinnvoll sind.

650 €
BAFA-Zuschuss zum Honorar
9.000 €
Zuschuss ohne iSFP
14.000 €
Zuschuss mit iSFP
85.000 €
Sanierungskosten gesamt

Je Kalenderjahr

JahrKostenohne iSFPmit iSFPPlus
145.000 €4.500 €7.500 €3.000 €
340.000 €4.500 €6.500 €2.000 €

Förderfähig je Gebäude und Kalenderjahr: ohne iSFP bis 30.000 €, mit iSFP bis 60.000 €. Fördersatz 15 %, mit iSFP 20 % auf den Teil über 30.000 €. Der Rechner nimmt an, dass Sie die Maßnahmen eines Jahres in einem Antrag mit mindestens 30.000 € förderfähigen Kosten beantragen.

Alternative: Steuerbonus (§ 35c EStG)

Statt des Zuschusses können Sie 20 % der Kosten über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 40.000 € je Objekt – bei Ihren Kosten 17.000 € gegenüber 14.000 € Zuschuss mit iSFP. Voraussetzungen: ausschließlich selbst bewohnt, älter als 10 Jahre, Abschluss bis 31.12.2029, und Sie zahlen genug Einkommensteuer (hier mindestens 5.950 €, 5.950 € und 5.100 € in drei Jahren). Einen iSFP brauchen Sie dafür nicht. Für dieselbe Maßnahme gibt es nur eines von beidem; verschiedene Maßnahmen lassen sich aufteilen.

Was ist ein Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Beratungsbericht, den ein Energieeffizienz-Experte nach einem Besuch vor Ort erstellt – im Rahmen des BAFA-Programms „Energieberatung für Wohngebäude“. Er beschreibt den Zustand des Hauses und schlägt Maßnahmen vor, als Gesamtsanierung oder in Schritten. Umsetzen müssen Sie nichts. Ab dem 01.12.2026 müssen Fahrpläne mit der aktuellen Softwareversion erstellt werden.

Was kostet ein iSFP – und wie hoch ist die Förderung der Energieberatung?

Ein- und Zweifamilienhausab 3 Wohnungen
BAFA-Zuschuss50 %, höchstens 650 €50 %, höchstens 850 €
Erläuterung in der Eigentümergemeinschaftzusätzlich bis 250 €
Eigenanteil (Verbraucherzentrale)in der Regel 700 € bis 1.500 €

Wichtig: Den BAFA-Antrag stellen Sie, bevor Sie den Beratungsvertrag unterschreiben – entweder selbst im BAFA-Portal oder per Vollmacht durch Ihren Energieberater. Ein vorher geschlossener Vertrag ist nur unschädlich, wenn er ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Förderzusage steht. Seit April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss nur noch an Sie aus: Sie bezahlen den Berater zuerst vollständig. Reichen Sie den Verwendungsnachweis nicht innerhalb der Frist im Bescheid ein (einmal um sechs Monate verlängerbar, wenn Sie das vorher beantragen), wird der Bescheid unwirksam. Das Honorar selbst ist frei verhandelbar – holen Sie mehrere Angebote ein.

Der iSFP-Bonus 2026: neue Regeln seit 21. Juli

Bis 20.07.2026 gab der iSFP 5 Prozentpunkte auf alle Kosten und verdoppelte die Höchstgrenze. Nach der neuen Richtlinie (Nr. 8.4.2) gilt der Bonus von 5 Prozentpunkten nur für den Teil der Kosten, der über der Höchstgrenze ohne iSFP liegt – dieser Teil wäre ohne iSFP gar nicht förderfähig. Einfamilienhaus, Sanierung in einem Kalenderjahr:

Kosten im JahrZuschuss ohne iSFPZuschuss mit iSFPPlus durch iSFP
20.000 €3.000 €3.000 €0 €
30.000 €4.500 €4.500 €0 €
40.000 €4.500 €6.500 €2.000 €
50.000 €4.500 €8.500 €4.000 €
60.000 €4.500 €10.500 €6.000 €
80.000 €4.500 €10.500 €6.000 €

Bis 30.000 € im Jahr bringt der iSFP beim Einfamilienhaus also keinen Cent mehr Zuschuss; das Plus beträgt höchstens 6.000 € pro Jahr. Die Höchstgrenzen gelten je Gebäude und Kalenderjahr: Wer über mehrere Jahre saniert, kann den Bonus mehrfach nutzen – 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Bei mehreren Wohnungen steigen die Grenzen: ohne iSFP 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohnung; mit iSFP 60.000 €, je 30.000 € und je 15.000 €. Betrifft eine Maßnahme nur einzelne Wohnungen, zählen nur diese.

  • Mit Bonus: Dämmung von Wänden, Dach, Decken und Böden, Fenster und Außentüren, außenliegender Sonnenschutz, Anlagentechnik (z. B. Lüftung), Heizungsoptimierung (nur in Häusern mit bis zu fünf Wohnungen).
  • Ohne Bonus: Heizungstausch, Emissionsminderung bei Biomasseheizungen, Fachplanung und Baubegleitung (dafür gibt es separat 50 % Zuschuss, beim Ein- und Zweifamilienhaus auf bis zu 5.000 €). Was es für die Heizung gibt, steht unter Wärmepumpe Förderung 2026.
  • Bedingungen: Es zählt nur ein vom BAFA geförderter iSFP (oder ein BAFA-geförderter Beratungsbericht aus 07/2017 bis 2020). Er muss beim Förderantrag schon vorliegen, und der BAFA-Zuschuss für die Beratung muss vor dem Verwendungsnachweis der Sanierung ausgezahlt sein. Ein Energieeffizienz-Experte bestätigt, dass die Maßnahme dem Fahrplan entspricht – bleibt sie deutlich dahinter zurück, entfällt der Bonus.
  • Reihenfolge: Den Förderantrag stellen Sie vor dem Handwerkervertrag oder mit einem Vertrag unter Vorbehalt der Förderzusage.
  • Ab dem 1. Quartal 2027: Für energetisch besonders schlechte Häuser (Worst Performing Buildings) gibt es auf Dämmkosten weitere 5 Prozentpunkte – auf die gesamten Kosten, ohne Mindestinvestition, für höchstens drei Anträge. Auch dafür ist ein geförderter iSFP nötig; dann lohnt er sich auch bei kleineren Vorhaben.

Beispiel: Sanierung in zwei Schritten

Einfamilienhaus, selbst bewohnt, iSFP-Honorar 1.800 €. Jahr 1: Dach und Fenster für 45.000 €, Jahr 3: Fassade für 40.000 €. Der iSFP bringt 5.000 € mehr Zuschuss; nach dem Eigenanteil am Honorar (1.150 €) bleiben 3.850 €. Als Steuerbonus nach § 35c EStG kämen für dieselben Kosten 17.000 € zusammen – mehr als der Zuschuss mit iSFP (14.000 €).

Zuschuss oder Steuerbonus?

Wer das Gebäude ausschließlich selbst bewohnt, kann statt des Zuschusses 20 % der Kosten von der Steuer abziehen: je 7 % im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr (höchstens je 14.000 €), 6 % im dritten Jahr (höchstens 12.000 €), zusammen höchstens 40.000 € je Objekt – Haus oder Eigentumswohnung (§ 35c EStG). Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein, die Maßnahme muss bis 31.12.2029 abgeschlossen sein, ein Fachbetrieb muss sie bescheinigen. Bei großen Sanierungen bringt der Steuerbonus meist mehr, weil er 20 % aller Kosten bis 200.000 € erfasst und nicht auf 30.000 € bzw. 60.000 € je Kalenderjahr begrenzt ist. Er wirkt aber nur, wenn Sie genug Einkommensteuer zahlen – im Beispiel oben in zwei Jahren je mindestens 5.950 € und im dritten 5.100 €. Einen Sanierungsfahrplan brauchen Sie dafür nicht. Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme aus; Sie können aber zum Beispiel die Heizung über die KfW fördern lassen und die Dämmung steuerlich absetzen. Auch eine neue Heizung lässt sich statt über die KfW nach § 35c absetzen. Kosten für einen Energieberater, den Sie mit der Planung oder Begleitung der Maßnahme beauftragen, mindern die Steuer zu 50 %.

Häufige Fragen

Was kostet ein Sanierungsfahrplan?

Das Honorar ist frei verhandelbar. Nach Abzug des BAFA-Zuschusses zahlen Eigentümer laut Verbraucherzentrale in der Regel 700 € bis 1.500 €. Das BAFA übernimmt 50 % des Honorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohnungen; für die Erläuterung in einer Eigentümergemeinschaft kommen bis zu 250 € hinzu.

Was bringt der iSFP-Bonus?

Für Anträge seit dem 21.07.2026 wirkt er nur auf Kosten über der normalen Höchstgrenze: Ohne iSFP sind bei einem Einfamilienhaus 30.000 € im Jahr förderfähig (15 %), mit iSFP 60.000 € – der Teil darüber mit 20 %. Voraussetzung: Die iSFP-Maßnahmen haben förderfähige Kosten von mindestens 30.000 € (brutto); das bestätigt der Energieeffizienz-Experte. Ob mehrere Anträge zusammengerechnet werden, regelt die Richtlinie nicht ausdrücklich – fassen Sie die Maßnahmen eines Jahres am besten in einem Antrag zusammen. Bei 60.000 € Sanierungskosten in einem Jahr sind das 6.000 € mehr Zuschuss, bei 30.000 € nichts.

Gilt der iSFP-Bonus auch für die Heizung?

Nein. Ausgenommen sind der Heizungstausch, die Emissionsminderung bei Biomasseheizungen sowie Fachplanung und Baubegleitung (BEG EM Nr. 8.4.2). Der Bonus gilt für Dämmung, Fenster und Türen, Anlagentechnik wie Lüftung und für die Heizungsoptimierung, etwa den hydraulischen Abgleich.

Muss ich die Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umsetzen?

Nein, der iSFP verpflichtet nicht zur Umsetzung (Verbraucherzentrale). Für den Bonus müssen Sie die Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung umsetzen, und der Fahrplan muss schon beim Förderantrag vorliegen.

Ist der Steuerbonus besser als der Zuschuss?

Für Selbstnutzer eines Einfamilienhauses meist ja: Nach § 35c EStG ziehen Sie 20 % der Kosten über drei Jahre von der Einkommensteuer ab, höchstens 40.000 € je Objekt; anders als beim Zuschuss gibt es keine Grenze je Kalenderjahr der Sanierung. Bei 85.000 € Kosten wären das 17.000 € statt 14.000 € Zuschuss mit iSFP. Voraussetzung: Das Gebäude ist älter als 10 Jahre und wird ausschließlich selbst bewohnt, die Maßnahme ist bis 31.12.2029 abgeschlossen, und Sie zahlen in drei Jahren genug Einkommensteuer. Einen Sanierungsfahrplan brauchen Sie dafür nicht. Für dieselbe Maßnahme gibt es nur eines von beidem.

Quellen

  • Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), Nr. 4, 5, 8.3, 8.4.1–8.4.3, 8.6, 9.2.1, 9.2.4, 10
  • BAFA: Energieberatung für Wohngebäude (Richtlinie vom 31.05.2023, geändert 06.08.2024; Programmseite, Stand 17.10.2026)
  • Verbraucherzentrale: Individueller Sanierungsfahrplan (Stand 28.10.2025)
  • § 35c und § 52 Abs. 35a EStG (gesetze-im-internet.de, Stand 17.10.2026)
  • Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Förder-, Steuer- oder Energieberatung. Maßgeblich sind Richtlinie, Bescheid und Ihr Energieeffizienz-Experte bzw. Steuerberater.
  • Honorar: keine amtliche Preisstatistik; voreingestellte 1.800 € aus dem Eigenanteil laut Verbraucherzentrale abgeleitet (Spanne 1.350 € bis 2.150 €)